Dienstag, 4. Februar 2014

Streit um Urheberrechte: Google Books darf alte Bücher einscannen

Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen amerikanischen Autoren und Google hat ein Gericht entschieden, dass der Service Google Books nicht gegen die Urheberrechte der Autoren verstößt. Google darf also alte Bücher in Bibliotheken einscannen, die Texte für die Google-Suche zugänglich machen und Auszüge aus den Büchern den Lesern präsentieren. Der Richter begründete das so: „Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt..." Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, öffneten sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. „Die ganze Gesellschaft profitiert.“ Mehr dazu in der taz vom 15.11.2013